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Fördergelder für Ökologie und Ernergie-Einsparung
Programm Ökologisch bauen
Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung für die Errichtung, die Herstellung oder den
Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern, die aus Bundesmitteln in den ersten 10 Jahren der
Kreditlaufzeit verbilligt werden, sowie KfW-Energiesparhäusern 60.
Mit diesem Programm wird auch der Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien,
Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme als Einzelmaßnahme gefördert.
Bei der Förderung von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowie Passivhäusern 100 % der Bauwerkskosten
(Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien,
Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Investitionskredite für Photovoltaik-Anlagen
Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und
Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen. Finanziert werden kann auch der Erwerb dieser Anlagen. Gefördert
werden Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 EUR, für Photovoltaik-Anlagen mit
einem größeren Darlehensbedarf können das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. das KfW-Umweltprogramm
in Anspruch genommen werden.
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden auf Neubau-Niveau
Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden
Ferien- und Wochenendhäuser. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen
unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Kosten notwendiger
Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind
(z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird die energetische Sanierung eines Gebäudes auf Neubau-Niveau
bzw. Neubau-Niveau minus 30% mit einem Tilgungszuschuss gefördert.
Finanzierung von CO2-Minderung und Modernisierung im Wohnungsbestand
Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige
Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen.
Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD). Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden
durch Bundesmittel besonders gefördert (ÖKO-PLUS). Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist
(5 oder 10 Jahre) verbilligt.
Standard: bauliche Maßnahmen wie Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen, Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel,
z. B. Fenster, Fußböden, alten- und behindertengerechter Umbau, Erneuerung von Heizungstechnik durch
Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas/Öl- Brennwertkessel oder auf Basis erneuerbarer Energien, die den
Anforderungen der ÖKO-PLUS-Maßnahmen nicht entsprechen.
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 100.000 EUR pro Wohneinheit
Öko-Plus: Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle, der Kellerdecke,
Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme,
solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Erdwärmeübertrager, Lüftungsanlagen mit einem
Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % usw.
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit
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Infohotline*
0700 46666 7278
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*0,12€/Min. aus dem Festnetz |
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