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Fördergelder für Ihre Immobilie von der KfW Förderbank
Förderung von Umweltschutz, Bauen, Wohnen und Bildung
Die KfW Förderbank stellt privaten Häuslebauern Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und
Modernisierung von Wohngebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen, die in den Umweltschutz investieren und Energie sparen helfen.
Im Infrastrukturbereich werden neben allen kommunalen Investitionen auch wohnwirtschaftliche und gemeinnützige
Projekte und Träger unterstützt.
Darüber hinaus bietet die KfW Förderbank zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von Studium und beruflicher
Fortbildung.
Die KfW Bankengruppe pflegt seit vielen Jahren eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den
regionalen Landesförderinstituten. Neben den attraktiven Förderprogrammen der KfW bieten die
Landesförderinstitute ebenfalls günstige Finanzierungsmöglichkeiten an, über welche wir Sie auf Nachfrage
gern informieren.
Wohnungseigentums-Förderprogramm
Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
Das KfW-Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbst genutzten
Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert wird der Bau oder
Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen aber auch der Erwerb von Anteilen an
Wohnungsgenossenschaften für jeden Personenkreis.
Beim Neubau werden folgende Kosten berücksichtigt :
Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt),
Baukosten einschließlich Baunebenkosten und Kosten der Außenanlagen.
Beim Erwerb von bestehenden Immobilien:
Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs-
und Umbaukosten.
Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus
entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen
des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
Von diesen ermittelten Kosten werden 30 % gefördert bis zu einer Gesamtsumme von maximal 100.000 Euro.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsbaugesellschaft wird bis zur Höhe von 100.000 Euro
gefördert.
Förderungs-Konditionen
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei
Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur
Anwendung.
Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5, 10 oder 15 Jahren festgeschrieben;
vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot.
Die Gesamtlaufzeit beträgt 20 Jahre mit möglichen 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt dann
in vierteljährlichen Annuitäten. Eine Tilgung vor Ablauf der
Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Weitere KfW-Förderprogramme
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Infohotline*
0700 46666 7278
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*0,12€/Min. aus dem Festnetz |
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