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Hilfe bei Darlehenskündigung, Zwangsversteigerung oder Abverkauf
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt zwei Arten der Kündigung von Darlehen und Krediten, die ordentliche
und die außerordentliche Kündigung. Vorrangig gilt die vertragliche Vereinbarung in Form von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken oder Sparkassen, die den Darlehensverträgen zugrundeliegen. Im Übrigen
werden viele wichtige Details durch eine umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Sich damit zurechtzufinden
ist für einen Laien geradezu unmöglich
Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben oder Sie bereits eine Mahnung von Ihrer Bank erhalten haben, warten
Sie nicht länger und suchen Sie sich professionelle Hilfe!
Wir können Sie ausführlich beraten, auch unter Hinzuziehung von versierten Rechtsanwälten, und Ihnen in
den meisten Fällen geeignete Lösungsvorschläge unterbreiten. Wir verhandeln für Sie mit Ihrer Bank, selbst
dann, wenn bereits ein Zwangsversteigerungstermin anberaumt
worden ist, den wir oft noch abwenden können.
ACHTUNG! Es gibt in diesem Bereich sehr viele Scharlatane und Abzocker, die Ihnen das Blaue vom Himmel
versprechen, aber es nur auf Ihr Geld oder auf Ihre Immobilie abgesehen haben. Zahlen Sie auf gar keinen Fall
vorab Provisions- oder Kostenvorschüsse!
Vertrauen Sie lieber kompetenten Fachleuten
Die Beratung in unseren Büroräumen ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Sie gehen
keinerlei Verpflichtungen ein. Ein Vorabcheck über die Machbarkeit kann jederzeit telefonisch erfolgen unter
0700 4666 7278 oder nehmen Sie Kontakt per Email auf, ein Experte wid sich dann bei Ihnen melden.
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Info-Telefon
06743 909390
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