Die staatlich geförderte Riester-Rente
Riester-Rente: attraktiv und sicher
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke
schließen können. Sie ist gleichzeitig sicher und attraktiv:
Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan
oder Fonds, als Extra erhalten Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später bekommen
Sie lebenslang monatliche Leistungen - in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.
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Hohe Rendite durch Zulagen und Garantiezins
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an
die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur Riester-Rente einschließlich der staatlichen Zulagen angesammelt
und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Dank der staatlichen Förderung
liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
So funktioniert die Förderung: Staatliche Zulagen und Steuervorteile
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten
Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Ab dem Jahr 2008 sind das vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr.
Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch
ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur
gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von
60 Euro im Jahr geleistet werden.
In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen
des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: Seit 2008 gibt es die Grundzulage
in Höhe von 154 Euro und 185 Euro je Kind. Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr ab 2008. Das Finanzamt
prüft, ob sich ein über die Zulagenförderung hinausgehender Steuervorteil ergibt.
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis
über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der
staatlichen Förderung.
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Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?
Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten
Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub,
freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.
Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von
Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.
Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer
Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police
besitzt.
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Welche Produkte werden gefördert?
Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche
Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt.
Die Privatrente ist sicher
Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans
mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit 65
gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60.
Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital
muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.
Riester-Anbieter informieren jährlich:
Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und
Erträge erhalten. Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren
verteilt werden.
Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Während der Einzahlungsphase
hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung
aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den "Altvertrag" integriert werden.
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Riester-Vorsorge und gesetzliche Rente
Wer versorgt sein will, muss selbst vorsorgen
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende
der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je - wenn Sie Ihr Leben im
Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.
Lebenslange Rente - von Vater Staat gefördert
Die Riester-Rente ist eine Form der
privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der
Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum.
Der Staat fördert die private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Anders als
bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner
fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart
und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.
Die Rentenphase: Rentenleistungen schon ab 60 möglich
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente,
also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen -
die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn mit 65. Mit Beginn der
Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss
also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten
in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.
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Geringere steuerliche Belastung im Alter
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen
mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der
Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.
Riester-Renten sind Hartz-4-fest
Die Riester-Rente ist auch bei Arbeitslosigkeit geschützt:
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt
zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II
besteht.
Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen -
nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit
vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.
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Wie finde ich das passende Riester-Produkt?
Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Wenn Sie Ihre persönliche
Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit
einer großen Zahl verschiedener Produkte gegenüber. Erste Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie
auf dieser Internetseite.
Optimale Förderung durch kompetente Beratung
Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung.
Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin zu
einer kompetenten, unverbindlichen Beratung über unser
Kontaktformular oder telefonisch mit unserem Callcenter unter 0700 4666 7278 für 0,12 €
die Minute aus dem Festnetz oder lassen Sie sich
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