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Private Rentenversicherung und Steuern
Steuerlich betrachtet unterscheidet man zwischen den staatlich geförderten Rentenversicherungen wie die
Riester-Rente für Arbeitnehmer,
der Rürup-Rente für Selbständige
und Freiberufler und der
betrieblichen Altersvorsorge sowie den nicht geförderten privaten Rentenversicherungen.
Während vor einigen Jahren fast ausschließlich Lebensversicherungen abgeschlossen wurden, haben Rentenversicherungen
mittlerweile einen Anteil von über 50% an den Neuabschlüssen erreicht. nicht zuletzt wegen der attraktiven
Steuervorteile der staatlich geförderten Verträge.
Aufgabe der Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung wird nicht der Todesfall, sondern ein langes Leben versichert. Im Gegensatz
zur Kapitallebensversicherung, bei der am Ende der
Vertragslaufzeit das angesparte Vermögen,
die Ablaufleistung in einer Summe ausbezahlt wird, erhält der Kunde bei der Rentenversicherung eine
Leibrente - und zwar so lange er lebt. Stirbt der Versicherte während der Sparphase, erhalten die
Hinterbliebenen im Regelfall nur die eingezahlten Beiträge zurück.
Es werden im wesentlichen zwei Varianten angeboten: die aufgeschobene und die sofort beginnende
Leibrentenversicherung.
Die aufgeschobene Rentenversicherung
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Kunde - analog zur
Kapitallebensversicherung -
über mehrere Jahre regelmäßig oder einmalig in die Versicherung ein. Kurz vor Rentenbeginn besteht
dann die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente. Wählt der Kunde
Rentenzahlung, wird diese bis ans Lebensende gezahlt.
Die sofort beginnende Rentenversicherung
Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung wird die Ansparphase übersprungen und der Kunde zahlt
eine größere Summe auf einmal ein. Das Versicherungsunternehmen beginnt dann ab dem vereinbarten
Zeitpunkt - meist sofort nach der Einzahlung - mit der lebenslangen Rentenzahlung. Die Sofortrente
ist somit ideal, wenn der Kunde bereits im Ruhestand ist bzw. gerade in den Ruhestand eintreten und
angespartes Vermögen in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln möchte. Möglich ist auch eine Umwandlung
einer Kapitallebensversicherung
Steuerliche Behandlung der Rentenversicherungen
Kapitallebens- und Rentenversicherungen genießen schon lange steuerliche Begünstigungen, die ihnen
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Vermögensaufbauprodukten geben. Aber wie sehen die
Steuervorteile konkret aus? Was sind die Voraussetzungen dafür, diese zu bekommen?
Einmalzahlungen : siehe hierzu auch unseren Artikel zur
Kapitallebensversicherung
Rentenzahlung :
Bei Zahlung einer Leibrente ist von der Lebensversicherung nur der Ertragsanteil zu versteuern, dieser
ist abhängig vom Eintritts-Rentenalter. Er beträgt z.B. 18% bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Eine Ausnahme hiervon ist die sog. Rürup-Rente. Hier beträgt der
zu versteuernde Ertragsanteil 100% ab dem Jahr 2040 (Rentenbeginn).
Bei Rentenbeginn 2008 beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 56% und erhöht sich jedes Jahr um 2% bis zum
Jahr 2020, danach um 1%. Dafür sind aber die gezahlten Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich
abzugsfähig und zwar in 2008 zu 66% vom Höchstbetrag 20.000 Euro, also insgesamt 13.200 Euro, wenn keine
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gezahlt werden. Näheres hierzu
finden Sie in unserem Beitrag über die Rürup-Rente.
Der Vorteil dieser sogenannten nachgelagerten Besteuerung: Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter
meist niedriger ist als zu Erwerbszeiten, ergibt sich dadurch in der Gesamtrechnung ein Steuervorteil.
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Infohotline*
0700 46666 7278
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*0,12€/Min. aus dem Festnetz |
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