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Private Rentenversicherung und Steuern

Steuerlich betrachtet unterscheidet man zwischen den staatlich geförderten Rentenversicherungen wie die Riester-Rente für Arbeitnehmer, der Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler und der betrieblichen Altersvorsorge sowie den nicht geförderten privaten Rentenversicherungen.
Während vor einigen Jahren fast ausschließlich Lebensversicherungen abgeschlossen wurden, haben Rentenversicherungen mittlerweile einen Anteil von über 50% an den Neuabschlüssen erreicht. nicht zuletzt wegen der attraktiven Steuervorteile der staatlich geförderten Verträge.

Aufgabe der Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung wird nicht der Todesfall, sondern ein langes Leben versichert. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, bei der am Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Vermögen, die Ablaufleistung in einer Summe ausbezahlt wird, erhält der Kunde bei der Rentenversicherung eine Leibrente - und zwar so lange er lebt. Stirbt der Versicherte während der Sparphase, erhalten die Hinterbliebenen im Regelfall nur die eingezahlten Beiträge zurück.
Es werden im wesentlichen zwei Varianten angeboten: die aufgeschobene und die sofort beginnende Leibrentenversicherung.

Die aufgeschobene Rentenversicherung

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Kunde - analog zur Kapitallebensversicherung - über mehrere Jahre regelmäßig oder einmalig in die Versicherung ein. Kurz vor Rentenbeginn besteht dann die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente. Wählt der Kunde Rentenzahlung, wird diese bis ans Lebensende gezahlt.

Die sofort beginnende Rentenversicherung

Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung wird die Ansparphase übersprungen und der Kunde zahlt eine größere Summe auf einmal ein. Das Versicherungsunternehmen beginnt dann ab dem vereinbarten Zeitpunkt - meist sofort nach der Einzahlung - mit der lebenslangen Rentenzahlung. Die Sofortrente ist somit ideal, wenn der Kunde bereits im Ruhestand ist bzw. gerade in den Ruhestand eintreten und angespartes Vermögen in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln möchte. Möglich ist auch eine Umwandlung einer Kapitallebensversicherung

Steuerliche Behandlung der Rentenversicherungen

Kapitallebens- und Rentenversicherungen genießen schon lange steuerliche Begünstigungen, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Vermögensaufbauprodukten geben. Aber wie sehen die Steuervorteile konkret aus? Was sind die Voraussetzungen dafür, diese zu bekommen?

Einmalzahlungen : siehe hierzu auch unseren Artikel zur Kapitallebensversicherung

Rentenzahlung :
Bei Zahlung einer Leibrente ist von der Lebensversicherung nur der Ertragsanteil zu versteuern, dieser ist abhängig vom Eintritts-Rentenalter. Er beträgt z.B. 18% bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Eine Ausnahme hiervon ist die sog. Rürup-Rente. Hier beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 100% ab dem Jahr 2040 (Rentenbeginn).
Bei Rentenbeginn 2008 beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 56% und erhöht sich jedes Jahr um 2% bis zum Jahr 2020, danach um 1%. Dafür sind aber die gezahlten Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig und zwar in 2008 zu 66% vom Höchstbetrag 20.000 Euro, also insgesamt 13.200 Euro, wenn keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gezahlt werden. Näheres hierzu finden Sie in unserem Beitrag über die Rürup-Rente.

Der Vorteil dieser sogenannten nachgelagerten Besteuerung: Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist niedriger ist als zu Erwerbszeiten, ergibt sich dadurch in der Gesamtrechnung ein Steuervorteil.
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