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Altersvorsorge als 3-Schichten-Modell
Jedermann kennt die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Aber wie sind diese Renten in unser Rentensystem
einzuordnen und wodurch unterscheiden sie sich?
Bis 2004 existierte das sogenannte 3-Säulen-Modell, bei dem die Altersvorsorge aufgeteilt war in die Komponenten Gesetzliche Rentenversicherung,
Betriebliche Altersvorsorge und Private Vorsorge.
Die Bundesregierung ließ im Jahr 2004 unter dem Vorsitz des Experten Bert Rürup das neue Konzept einer 3-stufigen Altersvorsorge in Deutschland
entwerfen. Dieses Konzept ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Die Umsetzung des Konzeptes mündete in dem sogenannten 3-Schichten-Modell.
Grundrente, staatliche geförderte Ergänzung und private Vorsorge sind die 3 Schichten, welche aus den folgenden Elementen bestehen:
1. Schicht - Grundrente oder Basisrente
Reine Leibrenten, keine Auszahlung einer Einmalsumme, Gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufständige
Versorgungswerke, spezielle Form der privaten Leibrentenversicherung für Selbständige, Freiberufler und Besserverdienende -
die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente genannt.
2. Schicht - staatlich geförderte Ergänzung
Die weiterhin sozialversicherungsfreie Betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer und die durch staatliche Zuschüsse geförderte
Riester-Rente für Angestellte, Beamte und nicht beschäftigte Partner. Die Rürup-Rente für Selbständige, Freiberufler und Besserverdienende
(über der Beitragsbemessungsgrenze)
ist auch staatlich gefördert, zählt aber zur Basis-Rente, da diese keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
3. Schicht - rein private Altersvorsorge
Freier privater Vermögensaufbau mit Renten- und Lebensversicherungen, vermieteten Immobilien, Immobilienfonds, Investmentfonds, Ökologie- und
Ethikfonds, Sparpläne (Bank oder Versicherungen), Wertpapiere, Edelmetalle und Unternehmensbeteiligungen (Private Equity, Venture Capital)
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