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KapitalLebensversicherung

Lebens- und Rentenversicherungen sind traditionell eine der Hauptsäulen in der Altersvorsorge der Deutschen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Versicherungen: der Lebensversicherung und der Rentenversicherung. Diese sind zwar sehr ähnlich, erfüllen jedoch sehr unterschiedliche Zwecke.

Aufgabe der Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung erfüllt zwei Aufgaben: Der Kunde spart Geld für das Alter an und sichert gleichzeitig die Angehörigen finanziell für den Todesfall ab. Bei Vertragsabschluss wird der regelmäßige Einzahlungsbeitrag, die Vertragslaufzeit sowie die Todesfallleistung vereinbart. Erlebt der Kunde das Ende der Vertragslaufzeit, erhält er von der Versicherungsgesellschaft eine Geldsumme, die sogenannte Ablaufleistung. Diese besteht aus den eingezahlten Beiträgen, einer Garantieverzinsung, die leider jedoch immer niedriger wird, und einer Schlussbeteiligung. Der ausbezahlte Betrag kann teilweise steuerbegünstigt sein, sofern gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Steuerliche Behandlung von Kapitallebenversicherungen

Kapitallebens- und Rentenversicherungen genießen schon lange steuerliche Begünstigungen, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Vermögensaufbauprodukten geben. Aber wie sehen die Steuervorteile konkret aus? Was sind die Voraussetzungen dafür, diese zu bekommen?

Einmalzahlungen : Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig.
Steuerpflichtig ist ganz einfach der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge für diese Erlebensfall-Leistung.
Der Unterschiedsbetrag ist jedoch nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Maßgebend ist das Alter des Versicherungsnehmers, nicht etwa der bezugsberechtigten oder der versicherten Person.
Die Steuerpflicht greift bei Auszahlung der Kapitalleistung nur im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages. Wird die Versicherungsleistung jedoch im Todesfall ausgezahlt, bleibt sie stets vollkommen steuerfrei. Achtung! Dies gilt bei Verträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind nur dann, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat!

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