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Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer

begünstigter Personenkreis

Betriebliche Altersvorsorge – lukrativ für Angestellte
„Der Staat verschenkt Rente, und keiner will das Geschenk“, wundert sich Josef Bader, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge (DGbAV). Nur etwa jeder zehnte Arbeitnehmer nutzt nach seiner Schätzung bisher die staatlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber.
Dabei haben seit 2002 alle Arbeitnehmer – auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftige auf 400-Euro-Basis – einen gesetzlichen Anspruch, Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln („Entgeltumwandlung“). Sie können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV einzahlen – im Jahr 2007 sind das 2520 Euro. Zusätzlich bleiben weitere Beiträge von maximal 1800 Euro steuerfrei.

staatliche Förderung

Durch die gesparten Abgaben ist die Ansparsumme, die in die Altersvorsorge fließt, deutlich höher als die tatsächlichen finanziellen Einbußen beim Nettogehalt. Dabei gilt: Je höher das Bruttoeinkommen und damit der Steuersatz, desto größer fällt die staatliche Förderung aus. Sozialabgaben kann jedoch nur sparen, wer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient (2007: Krankenversicherung 42 750 Euro; Rentenversicherung 63 000 Euro). Denn auf höhere Einkommen fallen, egal ob als Gehalt ausgezahlt oder in eine Vorsorgeanwartschaft umgewandelt, keine Beiträge an.

So oder so – über die Laufzeit ergeben sich eindrucksvolle Fördersummen: Wer etwa jährlich 2520 Euro in eine Direktversicherung einzahlt, kann sich nach einer Ansparphase von 30 Jahren über einen Zuschuss von 47 460 Euro freuen.
Um rund 15 000 Euro niedriger würde der Bonus im Beispiel ausfallen, wenn die Beiträge ab 2009 nicht mehr sozialabgabenfrei wären. Doch die ursprünglich im Gesetz vorgesehene Änderung scheint nun endgültig vom Tisch zu sein. Inzwischen hat sich Bundesarbeitsminister Franz Müntefering klar für die Sozialabgabenfreiheit über das Jahr 2008 hinaus ausgesprochen. Zu Recht, denn andererseits wären Betriebsrenten doppelt abgabenpflichtig. Denn Rentner müssen schon heute auf die Auszahlungen im Alter Steuern und Sozialabgaben zahlen. Privat Krankenversicherten bleibt daher immer mehr übrig als Kassenpatienten. Denn sie zahlen ihren Beitrag einkommensunabhängig. Wichtig: Alle bAV-Verträge müssen lebenslange Renten – Auszahlungsbeginn frühestens mit 60 Jahren – vorsehen. Erlaubt ist es, bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung abzurufen.

Optimale Förderung durch kompetente Beratung

Sie wollen detaillierte Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge? Vereinbaren Sie einen Termin mit einem kompetenten Experten zu einer unverbindlichen Beratung über unser Kontaktformular oder telefonisch mit unserem Callcenter unter 0700 4666 7278 für 0,12 € die Minute aus dem Festnetz oder lassen Sie sich kostenlos zurückrufen
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kurzfristig: leicht fallend
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