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Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer
begünstigter Personenkreis
Betriebliche Altersvorsorge – lukrativ für Angestellte
„Der Staat verschenkt Rente, und keiner will das Geschenk“, wundert sich Josef Bader, Geschäftsführer
der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge (DGbAV). Nur etwa jeder zehnte Arbeitnehmer
nutzt nach seiner Schätzung bisher die staatlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber.
Dabei haben seit 2002 alle Arbeitnehmer – auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftige auf
400-Euro-Basis – einen gesetzlichen Anspruch, Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge
(bAV) umzuwandeln („Entgeltumwandlung“). Sie können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
zur Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV einzahlen – im Jahr 2007 sind das
2520 Euro. Zusätzlich bleiben weitere Beiträge von maximal 1800 Euro steuerfrei.
staatliche Förderung
Durch die gesparten Abgaben ist die Ansparsumme, die in die Altersvorsorge fließt, deutlich höher als
die tatsächlichen finanziellen Einbußen beim Nettogehalt. Dabei gilt: Je höher das Bruttoeinkommen und
damit der Steuersatz, desto größer fällt die staatliche Förderung aus. Sozialabgaben kann jedoch nur sparen,
wer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient (2007: Krankenversicherung 42 750 Euro; Rentenversicherung
63 000 Euro). Denn auf höhere Einkommen fallen, egal ob als Gehalt ausgezahlt oder in eine Vorsorgeanwartschaft
umgewandelt, keine Beiträge an.
So oder so – über die Laufzeit ergeben sich eindrucksvolle Fördersummen: Wer etwa jährlich 2520 Euro
in eine Direktversicherung einzahlt, kann sich nach einer Ansparphase von 30 Jahren über einen Zuschuss
von 47 460 Euro freuen.
Um rund 15 000 Euro niedriger würde der Bonus im Beispiel ausfallen, wenn die Beiträge ab 2009 nicht
mehr sozialabgabenfrei wären. Doch die ursprünglich im Gesetz vorgesehene Änderung scheint nun
endgültig vom Tisch zu sein. Inzwischen hat sich Bundesarbeitsminister Franz Müntefering klar für die
Sozialabgabenfreiheit über das Jahr 2008 hinaus ausgesprochen. Zu Recht, denn andererseits wären
Betriebsrenten doppelt abgabenpflichtig. Denn Rentner müssen schon heute auf die Auszahlungen im Alter
Steuern und Sozialabgaben zahlen. Privat Krankenversicherten bleibt daher immer mehr übrig als
Kassenpatienten. Denn sie zahlen ihren Beitrag einkommensunabhängig. Wichtig: Alle bAV-Verträge müssen
lebenslange Renten – Auszahlungsbeginn frühestens mit 60 Jahren – vorsehen. Erlaubt ist es, bis zu 30 Prozent
des Kapitals als Einmalzahlung abzurufen.
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